Die GEMA, der Geist und das liebe Geld
Wenn der Urheberlohn zur Spaßbremse wird.
Millionenfach werden sie im Netz verteilt. “Liebe Grüße!…” verlinkt mit einem Videoclip auf YouTube. Mal ein Hund, eine Blume, eine Stimmung,… unterlegt mit der dazu passenden Musik. Wer diesen Gruß öffnen möchte und in Deutschland vor dem Rechner sitzt, bekommt nur eines – gratis: Das große Erwachen. „Leider ist dieses Video in deinem Land nicht verfügbar!“ Zwischenzeitlich weist YouTube in seinen Hinweisen sehr konkret den Buhmann aus: Die GEMA hat die erforderlichen Rechte nicht eingeräumt. Mit 61% Marktanteil hat YouTube eine Netzgröße, mit der man auch den deutschen Nutzer sehr wohl verärgern kann, wenn jeder zweite Klick zum unerwünschten Ergebnis führt. Tendenz steigend. Das verbal entgleiste Zündfunk-Interview mit Sven Regener zur aktuellen Urherberrechtsdiskussion im Internet kippt Öl ins Feuer der Debatte und wird von öffentlich-rechtlichen Sendern ausgestrahlt als sei es eine Leitlinie. Dabei sind Regeners Standpunkte sehr ehrenwert. Aber sind sie deswegen im digitalen Zeitalter noch haltbar?
Eigentlich wollte Erich Renz, der Moderator des BR2-Hörfunkmagazins “Zündfunk”, von Sven Regener nur ein kurzes Statement zum Thema Urheberrecht haben. Aber der Telefonpartner redete sich über fünf Minuten lang regelrecht in Rage – immer schön gegen die uns jahrelang mit Reisers “König von Deutschland”-Melodie eindringlich untermalte und vom Media-Markt flauschig finanzierte Geiz-ist-geil-Kultur. Wie werden wir sie nun wieder los, die Geister, die die Industrie damit erfolgreich heraufbeschworen hat? „Es wird so getan, als ob wir Kunst machen als Hobby. Das Rumgetrampel darauf, das wir uncool seien, wenn wir darauf beharren, dass wir diese Werke geschaffen haben, ist im Grunde nichts anderes, als dass man uns ins Gesicht pinkelt.”, so Regener.

Ist das ein Grund, deutschen Internetnutzern ins Gesicht zu pinkeln?
AtaSe.de-LeserInnen wissen, wie lange dieser Streit zwischen YouTube und GEMA bereits andauert. „Youtube gehört Google. Das ist ein milliardenschwerer Konzern, die aber nicht bereit sind, pro Klick zu bezahlen.” Diese Regener-Aussage ist so definitiv falsch:
[...]
Google verweist im dem Streit mit der Gema gerne auf Verträge in anderen Ländern. In Großbritannien (PRS for Music) oder Italien (SIAE) lesen Youtube-Nutzer selten die Worte „Es ist in deinem Land nicht mehr verfügbar“, weil sich dort Google mit den Verwertungsgesellschaften einigen konnte. In Großbritannien bezahlt das Unternehmen an das dortige Gema-Pendant 0,2 Cent pro Video-Klick. Allerdings stehen wiederum die französische Verwertungsgesellschaft (SACEM) und die amerikanischen Verbände ASCAP, BMI und SESAC auf Seiten der Gema und unterstützen deren Vorgehen - das sind 60 Prozent des Weltrepertoires. Vor Gericht sind sie damit jetzt erst einmal gescheitert. Wer zudem zu den Verlierern des Urteils gehört, sind die Künstler, die bereits seit über einem Jahr keine Tantiemen erhalten, wenn ihre Werke auf Youtube gezeigt werden.
Mag ja sein, dass den GEMA-Damen und -Herren der angebotene Betrag zu niedrig war, aber grundsätzlich ist diese leidenschaftlich in den Hörer gestoßene Aussage inhaltlich ebenso falsch wie die Rückschlüsse, warum die GEMA ganz toll ist, Content-Kids Scheiße und Minilabels out of order sind.
Die GEMA
Die GEMA sieht das Problem des ewig zum Nulltarif downloadenden Users in Regeners Wutrede vollends auf den Punkt gebracht und erhebt das Zünfunk-Interview(1) zur Pressemeldung:
Dabei ist es die GEMA selbst, die oft mehr Probleme aufwirft als Lösungen. Fakt: Als staatlich zugelassene und kontrollierte Verwertungsgesellschaft vertritt die GEMA Urheberinteressen dann, wenn Mensch a) ein angeschlossenes, außerordentliches bzw. ordentliches Mitglied in der GEMA ist und dieses Mitglied b) ein Musikstück komponiert und/oder einen Musiktext verfasst hat. Insofern vertritt sie als Institution apriori nicht die Interessen der Menschen, die diese Werke öffentlich interpretieren. Damit wird es fürchterlich eng für all diejenigen GEMA-Mitglieder, die ihre eigenen Werke der Öffentlichkeit präsentieren. Sie müssen in dem Fall für die Nutzung ihrer eigenen Werke an die GEMA entsprechend fällig werdende Gebühren zahlen. Nicht nur, dass der Betrag, der per turnusgemäßer Abrechnung an Texter und Komponisten zurückfließt, ungleich und geringer ist, noch schlimmer ist die per Knebelvertrag unterzeichnete Ausschließlichkeit: Ein GEMA-Mitglied darf außerhalb des Berechtigungsvertrages ungeachtet des eingeschränkten Wahrnehmungsumfangs keinerlei Werke veröffentlichen. Das hat zur Folge, dass aus Ralf Siegel auf YouTube schon mal Alf Igel werden kann. Wer dann hinter solchen Pseudonymen steckt? Wer weiß das schon? Wer will das kontrollieren? Big Brother.
Und, was macht die GEMA? Die strickt weiter an ihrem Wahrnehmungsumfang und verschickt an ihre Mitglieder neben Branchenhighlights im Hochglanzformat von Zeit zu Zeit Informationen über mögliche Zusatzvereinbarungen neuartiger Verwertungsmöglichkeiten zu bereits bei ihr registrierten Titeln. Am besten für jedes Verwertungsportal einzeln. An den völlig sinnfreien Verwaltungsaufwand, den die GEMA immer wieder gerne rechtfertigt, erinnert auch die Productplacements-Aktion aus dem Jahr 2008 von Johannes Kreidler.
Leider hat sich seither wenig getan. Es bleibt bei der leidigen Feststellung, dass die Einnahmen, so aufwendig diese nun auch generiert sein mögen, für ihre Mitglieder in der Verteilung nicht nachvollziehbar ist. Ein Mitspracherecht haben von den ca. 60.000 GEMA-Mitgliedern lediglich 3.200. Man spricht von der sogenannten 5%-Klausel. [...] „verteilt wird an alle Mitglieder der GEMA gleich, unabhängig vom Mitgliedsstatus.
Wir sind auch bei der Verteilung zur Gleichbehandlung verpflichtet.“
– an der Stelle angelangt, dreht es 56.800 GEMA-Mitgliedern den Magen um. Denn: Von jedem verkauften Tonträger und jedem Download geht eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 14,7% an die GEMA. Haken: Zur Tantiemenermittlung wurde [...] Deutschland in vier geographische Bereiche, sechs Musikgenres und der statistischen Gesamtspieldauer der Musikwiedergabe eingeteilt. Daraus ermittelt sich die Tantiemenzahlung an die Urheber der Titel. Das ist leider ungenau und bevorteilt nur die, die richtig im Geschäft sind.
Bei allen anderen pauschalen Einnahmen wird nach Bewertung von U und E Musik durch ein Punktesystem und diverser statistischen Erhebungen ausgeschüttet. Das führt alles in allem dazu, das z. B. im Jahr 2009 aus dem sehr großen "Pauschal-Topf“ nur knapp 10 Prozent der GEMA-Mitglieder annähernd 70 Prozent der Ausschüttungssummen (490 Millionen Euro) erhalten haben. Hier also vermutlich die meisten "ordentlichen Mitglieder"! 90 Prozent der GEMA-Mitglieder mussten sich mit den restlichen 30 Prozent (210 Millionen Euro) begnügen. Das bedeutet natürlich auch hier, dass die Verteilung nicht genau sein kann und ein aktueller Chartbreaker höhere Ausschüttungen erhält als ein Song auf dem 20. Platz der Charts. Selbst wenn dieser in den Hotels und Restaurants öfters gespielt wird als der Chart-Hit im Radio. [...](2)
Damit sei dann auch Regener erklärt, warum Newbees auf die GEMA ganz besonders abfahren:
[...] „Newcomer werden nicht pro Airplay abgerechnet, sondern kollektiv über die 31 größten Stationen. Dann werden die Ergebnisse diese Mainstream- und Schlagersender einfach auf ambitionierte Anbieter wie Flux FM, Star, Fritz etc. umgelegt. Ein realitätsferner und ungerechter Verteilungsschlüssel, der wieder ausschließlich den Dieter Bohlens dieser Welt dient.“ [...], heißt es auf zoeleela.com, wo das Dilemma der GEMA als die unendliche Geschichte per se dargestellt wird:
• kleinere Labels entrichten ihre Gebühren pro Kopie, während Majorlabels nur pro verkauftem Tonträger zahlen.
• selbst für kostenlose Downloads werden Gebühren fällig und so unbekannte Musiker um ihre viralen Chancen gebracht.
• nur die fünf Prozent einnahmestärksten Mitglieder können mitbestimmen, während sich die restlichen 95% aufs Zahlen und Zuschauen beschränken dürfen.
Die Mobbing Liste des selbst ernannten Rechte Verwerters zum Nachteil junger Musiker ist schier endlos. Der ärgerlichste Punkt? Die GEMA selbst bestreitet die Missstände nicht einmal, sondern beruft sich wie ein Papagei auf ihren Vereinstatus samt bestehendem Recht aus dem letzten Jahrtausend.
Auch da ist nachzulesen, wie die Nerven blank liegen – zu Ungunsten der GEMA. Ebenso kontert der Blogger Fritz Effenberger mit seinem Artikel „Sven Regener, du erzählst Unsinn, und ich erklär dir, warum“ die Aussagen Regeners:
Mensch, Alter, mach die Augen auf, die haben dich verarscht. Du warst zu oft mit den Unkreativen beim Biertrinken. Die Wirklichkeit ist: Noch nie war es für uns Urheber besser als heute, zu Zeiten von Internet und digitaler Kopie. Glaub mir. Ich weiss, wovon ich rede. Weil ich beide Seiten kenne.
RBB Fritz Trackback, Folge 271, 24. März 2012: Künstlereinkommen, Störer-WLANs, Regeners Rant, Schriftbau, Julia. Ab Minute 32:26 erklärt Fritz Effenberger, warum er Regeners Rant für mehr Urheberrecht für Unsinn hält.
Die Empfehlung an Regener, von Creative Commons oder ähnlichen Lizenzmodellen Gebrauch zu machen, dürfte knapp ausfallen, denn der muss als zahlendes GEMA-Mitglied ebenfalls die in ihren Berechtigungsverträgen festgesetzte Kündigungsfrist von sechs Jahren einhalten. Spontanentscheidung, bereit zum Wechsel? Ausgeschlossen – Made in Germany.
Das Portal YouTube
Frei nach dem Motto “Broadcast Yourself” finden sich seit 2005 Film- und Fernsehausschnitte, Musikvideos sowie selbstgedrehte Filme auf dem Portal YouTube. Sogenannte „Video-Feeds“ können in Blogs gepostet oder auch einfach auf Webseiten per Programmierschnittstelle (API) eingebunden werden. Perfekt. Schätzungsweise pro Sekunde ein neues Video. Content-Kids machen ihr eigenes Programm. Das Problem: Sie achten nicht drauf, woher der Inhalt kommt, den sie neu zusammengestellt der Öffentlichkeit millionenfach vorführen. Die wenigsten verarbeiten zu 100% eigenes Material. Urheberrechtlich ein einziges Desaster. Vor allem dann, wenn YouTube sich in seinen Geschäftsbedingungen vorbehält, hochgeladene Inhalte (Videos) weiterzuverkaufen oder zu lizenzieren, ohne den Autor vorher fragen zu müssen.
Es war dennoch nur eine Frage der Zeit, bis dieser Fall eintreten würde:
“Sooo, ‘Leider geil‘ ist jetzt auch gesperrt. Ob Plattenfirma, Youtube oder GEMA, egal, wer dafür verantwortlich ist. Wir wollen, dass unsere Videos zu sehen sind. Regelt euren Scheiß jetzt endlich mal und macht eure Hausaufgaben. Ihr seid Evolutionsbremsen und nervt uns alle gewaltig“, so Deichkind auf Facebook.
Betroffenes Label: Universal Music Domestic Rock/Urban, a division of Universal Music GmbH. Die haben richtig Spaß bekommen. 32.189 Personen gefällt das. ShitStorm und schwupps, war das Video wieder da. Na, sowas aber auch?!
Hätte die GEMA das oben angegebene YouTube-Angebot mit dem Klick per View angenommen, wären bei der GEMA allein für dieses Video im Monat März 2012 circa 11.200,– Euro in die Kasse gepurzelt. Das Angebot lohnt sich nicht?
Alexander Wolf, Syndikus der GEMA für internationale Rechtsfragen, am 27. März 2012 im Interview mit iRights.info auf die Frage, warum er einer Vergütungspauschale nicht zustimmen würde: [...] „Wir sehen, wie erschreckend niedrig die Einnahmen der Künstler in Ländern wie Großbritannien und Italien aus den Verträgen mit Youtube sind. Das bestätigt uns darin, dass wir die Youtube-Vorschläge nicht akzeptieren können.” Und wenn man schon seit 2009 von einem Abrechnungsmodell zum anderen hüpft und gar nichts in der Kasse hat, dann sollte doch eine provisorische Lösung gefunden werden können, oder? [...] „Wir haben nicht die Freiheit, Youtubes Angebot jetzt anzunehmen, um später bessere Vergütungen auszuhandeln. Der Gesetzgeber hat uns diese Konstruktion auferlegt. Er könnte das System auch verändern und uns mehr Spielraum am Markt zugestehen.”, sagt Wolf und gibt damit das Zepter weiter an den Gesetzgeber. Wer ist das eigentlich? Ach, das sind die, die im geheimen Kämmerlein ACTA ausarbeiten. <kurzer.blick.auf.die.wulffuhr> Die Rente solcher Künstler ist sicher. Verstehe… ∞ …
The Chambers Brothers, der Leadsänger klagt an.
„Deutschland ist im digitalen Musikmarkt ein Entwicklungsland -
und ein wesentlicher Grund dafür ist die Haltung der Gema.“
Edgar Berger, Sony-Music-Chef, SPON, 16.06.2011
Die Schmalspurargumentation analoger Biederkeit entlarvt sich schnell als blanke Abrechnung mit der Piratenpartei, die zwar gerne für frei zugänglichen und verwertbaren Content im Internet eintritt, aber bislang keinerlei Konzept zur Urheberbezahlung vorgelegt hat. Von einer jungen, sich inhaltlich gerade konstituierenden Partei zu erwarten, das sie mal eben das regele, was eigentlich gleich mehrere Branchen über zwei Jahrzehnte lang verpennt haben, ist sinnfreier Populismus. Den hat Christoph Lauer als der kulturpolitische Sprecher der Piraten – ebenfalls im Zündfunk – beantwortet: “Ich lade Herrn Regener ein, die Cowboy-Partei zu gründen“. Ob das hilft?
Fakt: Am 20. April 2012 wird vor dem Hamburger Landgericht entschieden werden, ob YouTube wirklich genug zur Löschung urheberrechtlich geschützter Musik tut.
Schade. Es ist jetzt schon absehbar, dass auch dieses Gerichtsurteil nicht den gewünschten Einfluss auf die GEMA nehmen wird, sondern die der Zeit nach wie vor hinterher hinkt. Statt dessen wird der User zu Unrecht weiter kriminalisiert werden durch VDS, LSR, ACTA, INDECT, IPRED… und was auch immer da noch so kommen mag. Gefallen kann das allenfalls den Spaßvertretern der Justiz. Und auch bei diesem Spiel der Überwachung ist der Urheber mal wieder der Dumme.

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Kommentar #1441 vom 27. März 2012 at 23:32
Zahlenbabel:
YT = 1 Mio Views tägl.
YT zahlt zwischen 3 und 8 Cent pro Klick an den, der hochgeladen hat.
Monetarisierung per Kanal = 300.000 Views = 150 Dollar an Uploader
Die Idee: Dahingehende Anpassung, dass Einnahmen GEMA-relevanten Materials auch dem Urheber zugeführt werden statt dem eigentlichen YT-Uploader.
Für die Querverlinkung YT2itunes braucht man einen Vermarkter à la CD-Baby, iMusician Digital, Tunecore (der Robin Hood unter den digitalen Distributoren), Dooload, Rebeat Digital, YouTunez.com – digital music distribution, Watunes.
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Kommentar #1445 vom 28. März 2012 at 03:14
Zündfunk, die Dritte:
Hier Mounira Latrache von Youtube
“Natürlich wünschen wir uns Umsätze für Musikschaffende”
Ein Beitrag von: Erich Renz
Stand: 23.03.2012
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/regener-youtube-stellungnahme100.html
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Kommentar #1460 vom 1. April 2012 at 16:15
Anonymous – Stellungnahme zur GEMA v. 17.06.2011
Der Haken ist, dass Intransparenz herrscht: In einem Begleitartikel zu diesem Video heißt es, dass laut Spreeblick YT der GEMA für Streams beispielsweise aus Großbritannien auf 1 Mio. Streams pauschal 190.- Euro angeboten habe. Das entspräche dann 0,019 Cent bzw. 0,00019 Euro pro View. Mein Steuerberater gibt bei drei Stellen hinter dem Komma immer wieder gerne auf, weil die Rundungsfehler dermaßen hoch sind, dass die Kosten einer Wirtschaftsprüfung mit derartigen Einnahmequellen kaum zu deckeln sind. Und die Damen und Herren vom Amt haben uns eines voraus: Sie haben verdammt viel Zeit…
Wie zahlen andere Hoster für reine Audio-Streams – ohne jetzt zu wissen, aus welchem Land die jeweiligen Streams abgerufen wurden?
Napster ($0.01484726)
Rhapsody ($0.00910000)
Spotify ($0.00696613)
Last.fm ($0.00093652)
Man beachte bei solchen Diskussionen sowohl die Nullen hinter dem Komma als auch den Unterschied, ob man
- von Dollar, Euro oder Cents redet. 0.01 Euro ist was anderes als 0.01 Cent.
- von Audio oder Video,
- von In- oder Ausland.
Kompliziert, ne?
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Kommentar #1442 vom 28. März 2012 at 00:27
Mozilla.org dazu:
Stealthy 1.2.1 von Stealthy
Wer endlich wieder bei YouTube Musikvideos sehen möchte, oder trotz Unternehmens-Webfilter Seiten wie Facebook oder Twitter, kann sich einfach das kleine Stealthy-Addon im Firefox installieren.
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/stealthy/
Fazit: Wer endlich wieder bei YouTube Musikvideos sehen möchte, oder trotz Unternehmens-Webfilter Seiten wie Facebook oder Twitter, kann sich einfach das kleine Stealthy-Addon im Firefox installieren.
For more information visit our web page http://www.stealthy.co/
Chrome users, check out the new version of the extension for Chrome browser
http://chrome.google.com/webstore/detail/ieaebnkibonmpbhdaanjkmedikadnoje
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Kommentar #1443 vom 28. März 2012 at 00:49
Für Chrome und Iron:
viewtubes proxy
Die Verwendung dieser Erweiterung erlaubt es, mit Chrome unter allen auf youtube/grooveshark gespeicherten Videos zu suchen und sich alle auf youtube/grooveshark gespeicherten Videos anzusehen. Also auch diejenigen, welche sonst aus Deutschland nicht zu finden oder anzuschauen sind.
Alle Aufrufe von Chrome an youtube oder grooveshark werden über den Proxy proxy.viewtubes.de in das Ausland umgeleitet, um den ungehinderten Zugriff zu erlauben.
Diese Erweiterung leitet also nur die Zugriffe auf youtube und grooveshark über unseren Proxy um; alle anderen Verbindungen in das Internet erfolgen weiterhin direkt. Eine Weitergabe der Verbindungsinformationen unseres Proxies an Dritte erfolgt nicht; einer evtl. Mitarbeit bei strafrechtlichen Ermittlungen können wir uns allerdings nicht verweigern.
Diese Erweiterung ist nur für den Gebrauch in D bestimmt.
This Extension can only be used in Germany.
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Kommentar #1444 vom 28. März 2012 at 02:31
So kann man das Ganze natürlich auch kommentieren:
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Kommentar #1446 vom 28. März 2012 at 14:24
Dienstag, 31. Januar 2012
von Fabian Rack
GEMA nimmt Stellung zu Creative Commons
Die französische Musik-Verwertungsgesellschaft SACEM hat dieses Jahr ein Projekt gestartet, das ihren Mitgliedern die Lizenzierung von Inhalten unter Creative Commons gestattet. Damit ist es möglich, Eigenkompositionen unter dieser Lizenz anzubieten, ohne auf die Vergütungsmodelle der Verwertungsgesellschaft zu verzichten.
Getrennt werden die Nutzungsarten in kommerziell und nicht-kommerziell: Dem Mitglied steht es offen, seine Komposition zum Beispiel via Filesharing zu verbreiten oder für Blogs freizugeben (nicht-kommerziell). Wird das Stück etwa im Radio gespielt (kommerziell), kann wie gehabt die Vergütung erhoben und an den Urheber ausgeschüttet werden.
Wäre ein solches Modell auch in Deutschland denkbar? Telemedicus hat die GEMA um eine Stellungnahme gebeten.
» http://www.telemedicus.info/article/2176-GEMA-nimmt-Stellung-zu-Creative-Commons.html
Das Ergebnis ist, wie bereits oben in unserem Artikel beschrieben, die Unvereinbarkeit des GEMA-Berechtigungsvertrages mit CC-Lizenzen. Des weiteres heißt es, das Interesse ihrer Mitglieder an CC-Lizenzen [sei] gemeinhin gering. Daher bestehe kein Handlungsbedarf, das geltende Wahrnehmungsmodell zu verändern.
Zum Nachlesen hier der Link auf die Stellungnahme der GEMA im Volltext (PDF):
» http://www.telemedicus.info/…/Stellungnahme_GEMA_CreativeCommons-01-2012.pdf
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Kommentar #1447 vom 28. März 2012 at 14:53
Dieser Motivationsfilm für Creative Commons wurde im Rahmen des Wikimedia Ideen-Wettbewerbs “WissensWert” 2010 zur Förderung Freien Wissens mit sieben weiteren Projekten aus 93 Einsendungen von der Community und einer Jury auserwählt und finanziell unterstützt.
http://www.creativecommons.de
Mitwirkende
Projektleitung Amadeus Wittwer http://www.2hofnarr.ch
Regie&Cut&Animation Adrian Scherzinger http://www.edprojects.ch
Illustration Regina Wittwer http://www.regains.ch
Ton&Sounds Alain Stoll http://www.jectified.com
Sprecherin Sarah Judith Bürge
Sprecher Philipp Bürkler
Textkorrekturen Claude Fankhauser, Dirk Dienel
Übersetzung Barbara Müller http://www.fepafrika.ch
Finanzierung Verein Wikimedia Deutschland http://www.wikimedia.de
Dieser Film steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0
Unported Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by/3.0.
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Kommentar #1448 vom 28. März 2012 at 20:07
ich versteh in dem zusammenhang nicht den begriff “unportet”?!?
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Kommentar #1449 vom 28. März 2012 at 20:17
Eine mit dem Wort „unported“ (engl. für nicht angepasst) gekennzeichnete Lizenz bezieht sich hierbei auf den Originaltext der Lizenz in englischer Sprache. Sie bildet einen gemeinsamen Nenner der verschiedenen juristischen Ausprägungen der unterschiedlichen Länder und ist damit eventuell nicht in jedem Land in allen Punkten standhaft. Die deutsche Variante wurde an die Feinheiten der deutschen Gesetzgebung angepasst.
Siehe auch unter: Further Internationalization unter http://wiki.creativecommons.org/Version_3
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Kommentar #1450 vom 28. März 2012 at 20:36
ah. versteh!
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Kommentar #1451 vom 28. März 2012 at 22:10
Thema: Argumentation der Piraten. Die wurden bislang immer gerne ins Aus manövriert. Hier ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2.
Tenor:
Reform des Urheberrechts – Stärkung der Interessen von Urhebern und Allgemeinheit
Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt.
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.
Siehe dazu auch:
» http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA149
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Kommentar #1454 vom 29. März 2012 at 18:29
Dazu ergänzend ein Beitrag aus dem dlf vom 27. März 2012:
Piraten werten Datenschutz “ganz klar höher als kommerzielle Interessen”
Der Urheberrechtsexperte für die Partei ‘Die Piraten’ und Vorsitzender des Vereins Musikpiraten e.V. über den Streit um kostenlose Musik-Downloads
Christian Hufgard im Gespräch mit Joachim Scholl
Der Musiker Sven Regener ist in der Debatte um das Urheberrecht deutlich geworden: Eine Schwächung würde Kunst und Künstlern schaden. Dieser Appell ging auch an die Piratenpartei, die eine Lockerung des Urheberrechts fordert.
Siehe dazu:
» http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1714767/
Hufgards Aussagen nach liegt die Priorität u.a. auf der Legalisierung des Kopierens aus dem Internet von nicht gewerblichen Seiten zu nicht gewerblichen Zwecken vollkommen.
— An der Stelle fällt mir immer wieder der Stolperstein Kommerz u. gewerbliche Seite ein. In Zeiten, in denen sich ohnehin immer mehr Menschen als Freelancer durchs Leben schlagen, gilt in der deutschen Gerichtsbarkeit jede täglich kontrollierte Seite – sei es privat betrieben, weil persönliches Hobby, mit Werbung, ohne Werbung – als eine geschäftsmäßig betriebene und damit als gewerbliche Seite. Das geht bei der Impressumspflicht los und hört bei der Einbindung von Youtube-Clips noch lange nicht auf. Mitstörer! bist du also, wenn du auf deiner Seite mit deinen Besuchern über das zusammenhängend diskutieren willst, was einen Klick weiter ohnehin losgelöst von deinem Content und deiner Debatte zu sehen ist. Ich stelle mir das gerade mal in einem Fernsehbeitrag vor, wie die im Umkehrschluss über ein Thema berichten müssten, wenn sie den Inhalt einer URL nicht direkt im Film verarbeiten, sondern nur den Link einblenden würden. Geht gar nicht.
Fakt: Das Internet hat Funktionen und die sollten meiner Ansicht nach von jedem ungestraft zum Zweck der Meinungsfreiheit und (Urteils-)Bildung genutzt werden dürfen. Ist das jetzt im Rahmen des deutschen Urheberrechts für deutsche Politiker eine schier unüberwindbare Hürde?
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Kommentar #1522 vom 20. April 2012 at 11:57
http://justiz.hamburg.de/landgericht-hamburg/
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Kommentar #1524 vom 20. April 2012 at 15:48
Während uns am Morgen die Presse noch einschlägig erklärt, um was es im zu erwartenden Urteil geht.
- Hier stellvertretend der Focus mit Urheberrecht im Netz. Wegweisendes Urteil im Gema-YouTube-Streit. -, kommt am Nachmittag gegen 16.00 Uhr der Hammer:
Urteil mit Symbolcharakter: Musikindustrie siegt gegen YouTube
Der Streit ging um Clips mit den Stücken “Zwei kleine Italiener”, “Akropolis adieu”, “Ritmo de la noche”, “Sex An Der Bar”, “Night in Motion”, “In The Shadow, in The Light”, “Lieder, die die Liebe schreibt”, “I feel like you”, “Club Bizarre”, “Rivers of Babylon”, “Lieder, die wie Brücken sind” und “Im Kindergarten”.
Google hatte die Meinung vertreten, das “Content-ID” genannte Filtersystem sei “perfekt” für die Gema, um Videos zu löschen oder über die Einblendung von Werbung Einnahmen zu erzielen. Die Rechtsvertreter der Gema zweifeln die Effizienz des Systems an, vor allem bei der Erkennung von alternativen Versionen wie Live-Aufnahmen. Dabei war es unübersehbar, dass in letzter Zeit, wenn ein Stück überhaupt noch in Deutschland verfügbar war, dass es sich dann um eine Liveaufnahme handelte. Und exakt denen geht es nun auch ans Leder. Auch die beschissenste Qualität gehört nach deutscher Gründlichkeit gelöscht – und das bitte sofort.
Google muss laut der Entscheidung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten rechnen, sollte es die Musiktitel nicht entfernen., weiß die SZ und vermerkt,YouTube müsse künftig stärker darauf achten, welche Videos eingestellt werden und wer im Fall von Beschwerden verantwortlich ist.Dass wir uns mit einem solchen Urteil der Wiedergabe eigener Kultur beschneiden steht auf einem anderen Blatt und gerade unser Landgericht Hamburg hat in Fragen der “Störerhaftung” bereits häufiger zugunsten einer sehr strengen Auslegung der Prüfpflicht von nutzergenerierten Inhalten entschieden. Ob nun eine der beiden Parteien Revision einlegen wird, ist noch offen.
Neben der Klage laufen weiterhin Verhandlungen zwischen Konzern und Rechteverwerter über die Vergütung für die Wiedergabe von GEMA-Titeln. Vor wenigen Monaten hatte sich die GEMA beim Online-Streaming mit dem Industrieverband Bitkom für Lizenzgebühren von 60 bis 100 Cent pro Nutzer und Monat geeinigt. Bleibt durchzurechnen, inwieweit es sich dabei um eine in der Praxis tragfähige Lösung handelt.
Dazu passt dann die Meldung:
Internet:
Europa verliert den Anschluss
[...]
Nur 10 Prozent des Internet-Umsatzes in Europa.
[...]
… wie das aktuelle Urteil für meine Begriffe nur erneut belegt, denn jetzt kann Google für den deutschen Markt nachprogrammieren. Und es wäre nicht das erste Unternehmen, was das Handtuch schmeißt . Ich möchte die Reaktion mal sehen, wenn Google eine neue Meldung bringt, weil jemand vom Standort Germany aus den Upload starten möchte: Diese Funktion ist in deinem Land nicht verfügbar.„In Deutschland wäre eine Plattform wie Youtube niemals entstanden. Sie wäre wenige Wochen oder Monate nach dem Start tot gewesen“, kritisiert Speck. Das Vorgehen, erst einmal populäre Inhalte anzusammeln und dann zu überlegen, wie alle daran verdienen können, habe überall funktioniert – nur in Deutschland nicht.
Und weil unsere Presse so funktioniert, wie sie funktionieren soll, heißt es u.a. in der ZEIT:
URTEIL ZU URHEBERRECHT
YouTube erleichtert, Branche in Sorge
Videoplattform und Gema sind mit dem Urheberrechtsurteil zu Musikvideos auf YouTube zufrieden. Der Verband Bitkom aber hält die geforderte Kontrolle für nicht umsetzbar.
Im Kommentarbereich erzählen dann sowohl YouTube- als auch GEMA-Mitglieder den Redakteuren, was mit diesem Urteil sicherlich nicht erreicht worden ist: Der HypeHop, mit dem eine Gesellschaft im globalen Vergleich auch nur ansatzweise in den Bereichen Information, Education & Entertainment mithalten kann. Stattdessen entwickelt sich der Murks jetzt in die Richtung, dass wir einen Teil der Welt haben, die alles dürfen, und einen Teil, die davon gar nichts mehr mitkriegen werden, sei denn, sie verwenden Proxy-Systeme.
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Kommentar #1529 vom 23. April 2012 at 08:31
Dieser Content ist auch in deinem Land verfügbar!! — Ergebnis der Haltung: Ich scheiß auf den GEMA-Wahrnehmungsvertrag im Video Portal Youtube!!! … jep, es gibt besseres und viel zu tun!
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