Das internette GEZ-Tarif-Modell
Stand: 19. Januar 2010:
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In gleich zwei Urteilen bestätigte jetzt nämlich das Verwaltungsgericht Gießen: Computerbesitzer müssen nur dann Rundfunkgebühren bei der GEZ bezahlen, wenn mit dem Rechner nachweislich Fernseh- und Hörfunkprogramme empfangen werden !
Die Kammer entschied demnach, dass ein internetfähiger Computer zwar grundsätzlich ein „Rundfunkempfangsgerät“ darstelle, dass ein solcher Rechner aber erst gebührenpflichtig wird, wenn damit etwa TV-Sendungen geschaut werden. Im Vergleich beispielsweise zu Fernsehern stelle der Empfang von Rundfunkprogrammen bei Computern „nur eine untergeordnete Funktion dar“ .
(AZ: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI).
Die Tatsache dass TV-Sendungen angesehen wurden, muß die GEZ allerdings stichhaltig beweisen, was sie prinzipiell einmal nicht kann. Außerdem: Niemals einen GEZ-Mitarbeiter ins Haus lassen oder Auskünfte geben ! Das müsst Ihr nämlich nicht ! Am besten ist da, wenn jemand von der GEZ klingelt der alte Spruch: “Wir kaufen nix”. Türe zu und Ruhe !
Quelle: Netplosiv
Siehe auch: Frankfurter Rundschau Online
GEZ-Themen bei T-Online.de
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Stand: 23. Dezember 2009:
Besitzern von Laptops und internetfähigen Mobiltelefonen drohen zusätzliche GEZ-Gebühren. Entsprechende Pläne werden derzeit von den Ministerpräsidenten der Länder vorbereitet. Sie wollen das Gebühren-Modell möglicherweise komplett reformieren. Ziel ist ein Einheits-Tarif. Für die Fernseh-Nutzung gilt aktuell der Tarif in Höhe von monatlich 17,98 Euro. Für ein Radio, einen PC oder andere Geräte (etwa ein iPhone) zahlen die Nutzer den ermäßigten Tarif in Höhe von 5,75 Euro pro Monat.

Das neue GEZ-Tarif-Modell soll im Juni 2010 besprochen werden, der neue Vertrags-Entwurf soll im Herbst ausgearbeitet werden. Aufgrund unterschiedlichster Informationsstände laufen diverse Internetforen und -blogs kolossal heiß!








Kommentar #57 vom 16. Dezember 2009 at 13:04
Und so sieht es die hiesige Handwerkskammer:
Handwerkskammer lehnt Erhöhung der GEZ-Gebühren ab
Wer einen PC oder ein internetfähiges Handy besitzt, soll in Zukunft die volle Rundfunkgebühr von rund 18 Euro zahlen – auch, wenn er keinen Fernseher hat. Das sehen Überlegungen der Ministerpräsidenten vor. Betroffen davon wären insbesondere gewerbliche Betriebe.
Braunschweig/Lüneburg/Stade, 11. Dezember 2009.- Auf Unverständnis stoßen im Handwerk die Pläne der Bundesländer, die Rundfunkgebühr auf PCs und internetfähige Handys auf 18 Euro zu erhöhen. „Computer und Mobiltelefone sind mittlerweile unverzichtbare Arbeitsmittel in nahezu jedem Handwerksbetrieb. Rundfunkgebühren für diese betrieblich genutzten Geräte lehnen wir daher ab“, sagten Hans-Georg Sander und Rolf Schneider, Präsidenten der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Mit einer solchen Neuregelung kämen gerade auf kleine und mittlere Betriebe erhebliche Mehrbelastungen zu. Schon heute müssten die Betriebe für entsprechende Geräte monatliche Gebühren von 5,76 Euro zahlen. Außerdem würden die Betriebsinhaber bereits als Privatleute Rundfunkgebühren abführen und damit doppelt belastet werden. „In zahlreichen Gerichtsverfahren haben Betriebsinhaber bereits erfolgreich in erster Instanz gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf betriebliche PCs geklagt“, so die Präsidenten. Schließlich habe ein Gewerbetreibender aufgrund steuerlicher Vorschriften oft gar keine Wahl mehr, auf einen PC zu verzichten, weil er ihn unter anderem dazu brauche, die Umsatzsteuer ordnungsgemäß ans Finanzamt zu übermitteln.
Die Hauptgeschäftsführer Norbert Bünten und Otto Schlieckmann forderten eine Mitsprache der Kammern bei der anstehenden Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung. „Die Finanzierung eines qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems muss natürlich gesichert sein. Das kann aber nur mit einem Modell gelingen, das frei von Widersprüchen ist, weitreichende Akzeptanz findet und die Betriebe nicht übermäßig belastet“, erklärten sie. Neben der Gebührenerhebung auf betrieblich genutzte Computer gäbe es insbesondere bei der Behandlung von Autoradios Handlungsbedarf. „Autohändler müssen für Radios in Vorführwagen Rundfunkgebühren zahlen. Das ist schon eine merkwürdige Regelung für Betriebe, die eigentlich als Vertriebspartner genutzt werden“, so die Hauptgeschäftsführer.
Quelle:
http://www.hwk-bls.de/Zur_Startseite/aktuell/GEZ.php
Kommentar #70 vom 23. Dezember 2009 at 17:23
Urteil: Für den Computer wird nicht gezahlt
Erschienen am 21. Dezember 2009 | Andreas Lerg
Die von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhobene Rundfunkgebühr für Computer mit Internetanschluss ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem aktuellen Urteil erklärt. Anlass war die Klage einer Dolmetscherin gegen die Rundfunkanstalt NDR. Sie wollte keine Rundfunkgebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC zahlen.
Quelle:
http://computer.t-online.de/gez-gebuehr-fuer-computer-laut-verwaltungsgericht-braunschweig-unzulaessig-/id_21124586/index
Kommentar #115 vom 8. Januar 2010 at 05:18
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Der NDR sperrt den Anti-GEZ-Blog “Meine Zwangsanmeldung”. Angesichts des Inhaltes des gesperrten Blogs muss von einem regelrechten Zensur-Skandal gesprochen werden, der in Deutschland bisher Seinesgleichen sucht. MMnews zeigt die wichtigsten Inhalte des gesperrten Blogs.
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Quelle und vollständige Nachricht unter:
http://www.seelenkrieger.org/?p=4466